Wiedereintritt in die Kirche
Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten wollen, sprechen Sie mit anderen Christen. Auch nach der Wiederaufnahme der vollen Gemeinschaft mit der Kirche unterhalten sie sich mit anderen Christen. So kann die Kerze, die sie wieder entzündet haben, weiterbrennen. Ihr Glaubenszeugnis stärkt auch andere Menschen!
Die Wiederaufnahme
Suchen Sie das Gespräch mit einem Priester - z.B. mit dem Priester in der Wohnsitzpfarre oder einem anderen Geistlichen des Vertrauens. Er wird Sie bitten, Ihren damaligen Austrittsgrund zu nennen und zu erklären, ob dieses Hindernis für eine volle Gemeinschaft mit der Kirche schon weggefallen ist. Dann beten Sie und der Priester mit zwei Zeugen, die sie selbst einladen können oder die aus der Pfarre stammen z.B. die Pfarrsekretärin. Alle haben Verschwiegenheitspflicht, da der Austritt und der Wiedereintritt ein persönlicher Akt des Glaubens in der Gemeinschaft der Kirche ist.
"Durch den Austritt aus der Kirche waren Sie vom Empfang der Sakramente und von den kirchlichen Ehrenrechten ausgeschlossen. Kraft der mir verliehenen Vollmacht hebe ich diesen Ausschluss auf. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen." Dann wird eine Lesung aus der Heiligen Schrift vorgetragen. Schließlich sprechen oder lesen Sie mit allen gemeinsam das Glaubensbekenntnis. Dann sagt der Priester: "Kraft der mir verliehenen Vollmacht nehme ich Sie wieder auf in die volle Gemeinschaft der Kirche. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen." Die Wiederaufnahme wird durch den Friedensgruß bekräftigt. Dann beten alle gemeinsam das Vater unser. Schließlich spendet der Priester den Segen.
Administrative Fragen
Der Kirchenbeitrag aus den Jahren nach dem Austritt muss nicht nachbezahlt werden. Im Jahr des Wiedereintritts entfällt der Kirchenbeitrag.
Bitte bringen Sie auch Ihren Taufschein zu diesem Gespräch mit. Der Eintritt selbst geschieht (wenn gewünscht, gleich am Ende des Gesprächs) meist ganz schlicht mit einem Gebet und einem Segen vor zwei Zeugen in der Pfarrkanzlei. Wenn Sie möchten, können Sie im Rahmen eines Gottesdienste in der Kirche aufgenommen werden.
www.eintreten.at